Streitfälle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, beispielsweise im Bezug auf den Arbeitsvertrag, den Kündigungs- oder Mutterschutz, lösen wir für unsere Mandanten effizient. Da sich das Arbeitsrecht um rechtliche Regelungen des Arbeitsverhältnisses dreht, kommt beinahe jeder im Alltag mit diesem Rechtsgebiet in Berührung. Das juristische Wissen zu den eigenen Rechten, zu bestimmten Fristen und zur Zulässigkeit von Verträgen oder Kündigungen fehlt allerdings oft. Es empfiehlt sich daher, nicht nur im Streitfall einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Wir beraten Sie beispielsweise im Bezug auf Lohn- und Gehaltszahlungen, den Anspruch auf Erholungsurlaub, die zeitweise Freistellung von der Arbeit oder die Anordnung und Bezahlung von Überstunden. Natürlich stehen wir Ihnen auch in allen Fragen zu Arbeitsverträgen zur Seite sowie im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung.