Ein Testament aufsetzen oder das Erbe geltend machen – Als Interessenvertreter berät Sie Ihr Anwalt für Erbrecht in allen Fragen rund um Erbe und Vermögensabfolge und steht dabei außergerichtlich sowie vor Gericht für Sie ein. Im Erbfall kommt es häufig zu Ratlosigkeit oder Streitigkeiten im Bezug auf die Erbfolge. Um den Pflichtteil geltend zu machen oder sicherzustellen, dass das Vermögen nach dem eigenen Willen vererbt wird, setzen unsere Anwälte ihr Wissen und ihre Erfahrung ein. Die Gestaltung von Testamenten sowie Erb- und Schenkungsverträgen gehört ebenso zu unserem Leistungsportfolio wie die Interessenvertretung im Erbfall.