Im Zuge des Höferechts kümmern sich unsere Anwälte um die Erbschaftsregelung sowie Hofübergabe Ihres forst- oder landwirtschaftlichen Betriebs, um dessen Zersplitterung im Erbfall zu vermeiden. Bei der Höfeordnung handelt es sich um ein Sondererbrecht, das nur in wenigen Bundesländern gilt. Auch mit den besonderen Regelungen des Höferechts sind wir vertraut, sodass wir Ihnen professionelle Beratung und Vertretung bieten können, sei es beim Verkauf Ihres Hofes oder einer erblichen Nachfolgeplanung.