Wilhelm Schoof

Michael Mertens

Höferecht

Im Zuge des Höferechts kümmern sich unsere Anwälte um die Erbschaftsregelung sowie Hofübergabe Ihres forst- oder landwirtschaftlichen Betriebs, um dessen Zersplitterung im Erbfall zu vermeiden. Bei der Höfeordnung handelt es sich um ein Sondererbrecht, das nur in wenigen Bundesländern gilt. Auch mit den besonderen Regelungen des Höferechts sind wir vertraut, sodass wir Ihnen professionelle Beratung und Vertretung bieten können, sei es beim Verkauf Ihres Hofes oder einer erblichen Nachfolgeplanung.

Unsere Leistungen im Höferecht:

Nachfolgeplanung und Hoferbfolge

Prüfung von Abfindungsansprüchen

Gestaltung von Verkaufs- und Hofübergabeverträgen

Gutachten zur Höfeordnung

Im Höferecht spielen verbunden mit der Erbschaftsregelung auch Abfindungsansprüche eine Rolle. Unsere Anwälte prüfen, welche Ansprüche bestehen und machen diese entsprechend geltend oder leiten die Maßnahmen gegen eine Abfindungsforderung ein. Auch die Beurteilung ob es sich bei dem landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb gemäß der Höfeordnung um einen Hof handelt, nehmen wir für Sie vor.

Ihr Anwalt für Höferecht:

Wilhelm Schoof Rechtsanwalt und Notar

Wilhelm Schoof

Catharina Schmöle Rechtsanwältin

Catharina Schmöle

Sie haben Fragen zu den Bestimmungen des Höferechts? Sie möchten Ihren Hof vor der Zersplitterung schützen? Wir von Schoof Volbert Mertens beraten Sie zu den Besonderheiten des Höferechts und unterstützen Sie aktiv.